Erwachsene dürfen seit dem 1. April 2024 bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis in der eigenen Wohnung besitzen und bis zu drei Pflanzen anbauen. Pflicht ist dabei ein wirksamer Zugriffsschutz: Pflanzen und Ernte müssen so gesichert sein, dass Kinder und Jugendliche nicht herankommen – ein abschließbarer Raum oder Schrank plus ein blickdichter, verschließbarer Behälter für die getrockneten Blüten.
Wie viel darfst du zuhause haben?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trennt sauber zwischen deiner Wohnung und dem öffentlichen Raum. Zuhause – im „privaten Bereich“ – sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt. Unterwegs, also im öffentlichen Raum, gelten nur 25 Gramm. Dazu darfst du pro erwachsener Person am Wohnsitz drei lebende weibliche Pflanzen gleichzeitig kultivieren (§ 3 KCanG).
Die getrocknete Menge ist die kritische Größe. Deine Ernte wird auf die 50-Gramm-Grenze angerechnet – und genau da wird es in der Praxis eng: Drei ausgewachsene Pflanzen liefern oft deutlich mehr als 50 Gramm fertige Blüten. Der Anbau von drei Pflanzen ist erlaubt, das dauerhafte Bunkern des kompletten Ertrags dagegen nicht. Wer mehr als 50 Gramm zuhause lagert, riskiert nach § 3 KCanG in der Regel eine Straftat, nicht bloß ein Bußgeld.
Warum der Zugriffsschutz keine Formsache ist
Der Kern der Teillegalisierung ist der Jugendschutz. Deshalb verpflichtet dich die Eigenanbau-Regelung des KCanG (§ 9), deine Pflanzen und die geerntete Ware so zu sichern, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben – und auch Dritte nicht ungehindert herankommen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Fehlt der Schutz, sieht der Bußgeldkatalog für unzureichende Sicherung typischerweise 250 bis 750 Euro vor.
Wichtig ist das Wort „Zugriff“: Es reicht nicht, die Ernte nur zu verstecken. Sie muss sich hinter einer echten Barriere befinden – abschließbar und für Kinder außer Reichweite und außer Sichtweite. Das gilt genauso für die lebenden Pflanzen.
Schritt für Schritt: Pflanzen und Ernte sicher lagern
- Pflanzen wegschließen. Stell dein Growzelt in einen abschließbaren Raum. Ein Zelt allein zählt nicht als Zugriffsschutz – ein Reißverschluss hält kein neugieriges Kind auf. Wer keinen eigenen Raum hat, sichert den Reißverschluss mit einem kleinen Vorhängeschloss oder stellt das Zelt in einen abschließbaren Schrank.
- Sicht- und Außenschutz. Die Pflanzen dürfen weder von außen (Fenster, Balkon) noch für Kinder aus der Wohnung einsehbar oder erreichbar sein. Blickdicht abhängen oder Türen zuhalten.
- Ernte in einen verschließbaren Behälter. Die getrockneten Blüten gehören in einen abschließbaren, blickdichten Aufbewahrungsort – ein kleiner Tresor, eine abschließbare Blechkassette oder ein abschließbarer Schrank. Die luftdichten Vorratsgläser stellst du dort hinein, nicht offen ins Regal.
- Menge im Griff behalten. Lagere möglichst nicht mehr als rund 50 Gramm fertig getrocknetes Cannabis. Ernte lieber nach und nach fertig, statt den gesamten Ertrag griffbereit zu bunkern.
- Außer Reichweite und Sichtweite. Nicht auf dem Schrank, nicht in der Küchenschublade neben den Lebensmitteln. Getrennt von Essbarem lagern – das beugt Verwechslungen vor, gerade bei jüngeren Kindern.
- Zugang bei Mitbewohnern und Besuch. In WG oder Familie den Schlüssel bei dir behalten und den Aufbewahrungsort nicht offen kommunizieren.
Wenn dein Fall komplizierter ist
Nicht jede Wohnsituation passt in das einfache Schema. Drei häufige Sonderfälle:
- Die Ernte liegt über 50 Gramm. Das ist der Standardfall nach einem erfolgreichen Grow. Bunkere den Überschuss nicht dauerhaft – mehr als 50 Gramm zuhause gelten in der Regel als Straftat (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Der sichere Weg: den Vorrat an getrockneter Ware bewusst niedrig halten.
- Kein separater abschließbarer Raum. Ein abschließbarer Metall- oder Aktenschrank ist die pragmatische Lösung – für die Ernte ohnehin, für ein kleines Zelt notfalls auch. Entscheidend ist die abschließbare Barriere, nicht die Zimmergröße.
- Kinder im Haushalt oder Anbau auf dem Balkon. Hier gelten die strengsten Anforderungen. Balkonpflanzen müssen so stehen, dass Kinder sie weder aus der Wohnung noch von außen erreichen oder sehen können. Im Zweifel den Anbau nach drinnen in einen abschließbaren Bereich verlegen.
Hintergrund: Was das Gesetz eigentlich schützt
Die Mengen- und Sicherungsregeln wirken kleinteilig, folgen aber einer klaren Logik: Cannabis ist erst ab 18 Jahren erlaubt, und die gesamte Teillegalisierung steht und fällt mit dem Jugendschutz. Der Zugriffsschutz ist der Preis dafür, dass Eigenanbau überhaupt legal ist. Wer ihn ernst nimmt, bleibt auf der sicheren Seite – wer ihn ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern stellt die Legalität des eigenen Grows infrage.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und die Auslegung im Einzelfall können sich je nach Bundesland unterscheiden; bei Unsicherheit hilft eine anwaltliche Auskunft.
Häufige Fragen
Wie viel Cannabis darf ich zuhause aufbewahren?
In der eigenen Wohnung sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt. Unterwegs im öffentlichen Raum sind es nur 25 Gramm. Die Ernte aus dem Eigenanbau zählt zur 50-Gramm-Grenze.
Muss ich meine Cannabispflanzen wirklich wegschließen?
Ja. Das KCanG verpflichtet dich, Pflanzen und Ernte vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen – etwa durch einen abschließbaren Raum oder Schrank. Fehlt der Schutz, droht ein Bußgeld von rund 250 bis 750 Euro.
Reicht ein Growzelt als Zugriffsschutz aus?
Nein. Ein Reißverschluss ist keine wirksame Barriere für Kinder. Sicher wird es erst durch einen abschließbaren Raum, ein Vorhängeschloss am Zelt oder einen abschließbaren Schrank.
Was passiert, wenn ich mehr als 50 Gramm zuhause habe?
Mehr als 50 Gramm getrocknetes Cannabis in der Wohnung gelten in der Regel als Straftat – möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Lagere deinen Vorrat deshalb bewusst niedrig.
Zählt die frische Ernte zur erlaubten Menge?
Ja, die getrocknete Ernte wird auf die 50-Gramm-Grenze angerechnet. Da drei Pflanzen oft mehr liefern, solltest du den Überschuss nicht dauerhaft bunkern.




