Unterwegs darfst du in Deutschland bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis dabeihaben – egal ob in der Jackentasche, im Rucksack, im Auto oder im Zug. Zu Hause liegt die Grenze bei 50 Gramm. Entscheidend ist immer die Menge, nicht die Verpackung. Wer unterwegs mehr transportiert, riskiert ab 30 Gramm eine Straftat. Für Autofahrer kommt zusätzlich ein THC-Grenzwert ins Spiel.
Wie viel Cannabis darf ich unterwegs dabeihaben?
Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG, in Kraft seit dem 1. April 2024) darfst du als volljährige Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum mit dir führen. Ob du damit spazieren gehst, Bahn fährst oder es im Auto liegen hast, spielt keine Rolle – die 25 Gramm sind eine reine Mengengrenze. Es gibt keine Vorschrift zu einer bestimmten Verpackung, keinen Zwang zum Kofferraum und keine Pflicht, den Ursprung nachzuweisen.
Wichtig ist das Wort „getrocknet“. Die Grenze bezieht sich auf getrocknetes Blütenmaterial. Ein fertig gedrehter Joint zählt mit seinem Cannabis-Anteil ganz normal auf diese 25 Gramm.
25 g unterwegs, 50 g zu Hause – wo ist der Unterschied?
Das Gesetz trennt sauber zwischen dem, was du unterwegs bei dir hast, und dem, was in deiner Wohnung lagert. Beides hat eigene Grenzen, und beide zu überschreiten hat unterschiedliche Folgen.
| Ort | Erlaubt | Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) | Straftat |
|---|---|---|---|
| Unterwegs / öffentlicher Raum | bis 25 g | über 25 bis 30 g | ab über 30 g |
| Zu Hause / privater Besitz | bis 50 g | über 50 bis 60 g | ab über 60 g |
Die 50 Gramm zu Hause sind eine Gesamtmenge – also alles zusammengerechnet, was in der Wohnung liegt. Eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren beginnt unterwegs erst oberhalb von 30 Gramm und zu Hause oberhalb von 60 Gramm. Der schmale Bereich dazwischen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Für den Eigenanbau ist dieser Unterschied entscheidend. Wer drei Pflanzen erntet – im legalen Rahmen von bis zu drei Pflanzen pro erwachsene Person –, hat nach dem Trocknen schnell deutlich mehr als 50 Gramm im Glas. Zu Hause ist das ein Problem, sobald du über der 50-Gramm-Marke landest; nach meiner Erfahrung aus dem Zelt füllt schon eine ordentliche Pflanze mehrere Gläser. Willst du davon etwas mitnehmen, etwa zu einem Freund, gelten unterwegs trotzdem nur die 25 Gramm.
Cannabis im Auto transportieren – der THC-Grenzwert
Cannabis im Auto zu transportieren ist erlaubt, solange du die 25 Gramm nicht überschreitest. Das eigentliche Risiko liegt nicht beim Transport, sondern beim Fahren selbst.
Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Wer darüber liegt und fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Der Grenzwert betrifft deinen Konsum, nicht das ungeöffnete Glas auf dem Rücksitz. Trotzdem ein praktischer Hinweis: THC baut sich langsam ab, und wer am Vorabend geraucht hat, kann am nächsten Morgen noch darüber liegen.
Zwei Gruppen müssen besonders aufpassen: Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren. Für sie gilt am Steuer ein absolutes Cannabisverbot – hier hilft der reguläre Grenzwert nicht weiter.
Mit Cannabis im Flugzeug – Inland ja, Ausland nein
Bei Inlandsflügen innerhalb Deutschlands darfst du bis zu 25 Gramm im Hand- oder Reisegepäck mitnehmen. Eine Sonderregelung für Flughäfen gibt es nicht, die gesetzliche Erlaubnis gilt also auch zwischen Terminal und Gate.
Sobald es über die deutsche Grenze geht, ist Schluss. Das KCanG gilt nur innerhalb Deutschlands. Cannabis ins Ausland mitzunehmen ist weiterhin verboten und strafbar – auch in Kleinstmengen und auch dann, wenn das Zielland selbst liberalere Regeln hat. Der Grenzübertritt ist der entscheidende Punkt.
Transport ist nicht Konsum – wo du nicht kiffen darfst
Ein häufiges Missverständnis: Die bekannten Abstandsregeln betreffen den Konsum, nicht den Transport. Du darfst mit deinen 25 Gramm problemlos an einer Schule vorbeigehen oder durch eine Fußgängerzone laufen. Rauchen darfst du dort nicht.
Konkret ist der Konsum verboten im Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten. In Fußgängerzonen gilt ein Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr. Das reine Mitführen bleibt in all diesen Bereichen erlaubt.
Praxis-Tipps für den Transport
- Geruchsdicht verpacken: Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber ein luftdichtes Glas oder ein Geruchsbeutel erspart dir bei einer Kontrolle unnötige Diskussionen und hält die Blüten frisch.
- Menge im Blick behalten: Wiege im Zweifel ab. Der Sprung von 25 auf über 30 Gramm entscheidet unterwegs über Bußgeld oder Straftat.
- Nicht fahren nach dem Konsum: Der Transport ist harmlos, die Fahrt mit zu viel THC im Blut nicht. Im Zweifel Zeit lassen oder jemand anderen fahren lassen.
- Ins Ausland gar nicht erst mitnehmen: Kein Restbestand in der Jackentasche, wenn du eine Grenze überquerst.
Warum gerade diese Grenzen?
Die 25- und 50-Gramm-Marken sind kein Zufall. Der Gesetzgeber wollte den Eigenkonsum und den Eigenanbau erlauben, gleichzeitig aber eine klare Linie zum Handel ziehen. Größere Mengen unterwegs wirken schnell wie eine Verkaufsabsicht – deshalb liegt die öffentliche Grenze niedriger als die zu Hause, wo eine gewisse Bevorratung aus dem eigenen Anbau nachvollziehbar ist.
Ein Hinweis zum Schluss: Das hier ist eine Orientierung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Einzelne Bundesländer setzen manche Regeln unterschiedlich streng um. Wenn es ernst wird, hilft nur ein Blick ins aktuelle Gesetz oder ein Fachanwalt.
Häufige Fragen
Wie viel Cannabis darf ich unterwegs dabeihaben?
Als volljährige Person darfst du bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum mitführen – unabhängig davon, ob in der Tasche, im Rucksack, im Auto oder im Zug.
Was passiert, wenn ich mehr als 25 Gramm mitführe?
Zwischen 25 und 30 Gramm ist es eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Ab über 30 Gramm im öffentlichen Raum wird es eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren.
Darf ich Cannabis im Auto transportieren?
Ja, bis 25 Gramm ist der Transport erlaubt. Beim Fahren gilt aber ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Fahranfänger und unter 21-Jährige unterliegen einem absoluten Cannabisverbot am Steuer.
Darf ich Cannabis mit ins Flugzeug nehmen?
Bei Inlandsflügen innerhalb Deutschlands ja, bis zu 25 Gramm im Hand- oder Reisegepäck. Grenzüberschreitend ins Ausland ist die Mitnahme verboten und strafbar, auch in Kleinstmengen.
Zählt meine eigene Ernte zur Besitzgrenze?
Ja. Getrocknetes Cannabis aus dem Eigenanbau zählt voll mit. Zu Hause sind bis zu 50 Gramm erlaubt, unterwegs nur 25 Gramm – auch wenn es aus der eigenen Pflanze stammt.




