Cannabis in der Mietwohnung anbauen: Was Mieter dürfen

Diskretes Growzelt mit Cannabispflanzen in der Ecke einer Mietwohnung unter LED-Licht

Seit dem 1. April 2024 dürfen erwachsene Mieter in Deutschland bis zu drei weibliche Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anbauen – und der Vermieter kann das grundsätzlich nicht verbieten. Die Grenze liegt woanders: bei Schäden durch Feuchtigkeit oder Beleuchtung, bei fehlender Sicherung vor Kindern und Jugendlichen sowie bei Geruch, der Nachbarn spürbar belästigt. Wer diese drei Punkte im Griff hat, steht rechtlich sicher da.

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Was dir das Gesetz als Mieter erlaubt

Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der private Eigenanbau für Erwachsene legal. Für die Mietwohnung heißt das konkret:

  • Bis zu drei weibliche Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz. In einer Zwei-Personen-Wohnung sind es also sechs, in einer WG entsprechend mehr – jede volljährige Person zählt einzeln.
  • Nur für den Eigenbedarf. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten, ebenso jeder gewerbliche Anbau.
  • Der Vermieter darf den Anbau als solchen nicht untersagen. Was du legal in deinen vier Wänden tust, fällt unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine pauschale Anbau-Verbotsklausel im Mietvertrag ist deshalb unwirksam.

Auch eine Kündigung allein wegen des Anbaus hat keine Grundlage, solange du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst. Die Verbote, aus denen früher fristlose Kündigungen abgeleitet wurden, sind mit dem KCanG weggefallen.

Wo deine Rechte als Mieter enden

Erlaubt heißt nicht grenzenlos. An diesen vier Stellen kann der Vermieter sehr wohl eingreifen – hier entscheidet sich, ob der Anbau ohne Ärger läuft.

Schäden an der Wohnung

Für Schäden durch Bewässerung, Wärme oder Beleuchtung haftest du. Ein Growzelt zieht die Luftfeuchte nach oben; kondensiert die warme Abluft an einer kalten Außenwand, droht Schimmel – und der geht auf deine Kappe. Rechtlich stützt sich der Vermieter dann auf Schadensersatz nach § 280 BGB, sobald sich die Beschädigung nicht mehr mit normalen Schönheitsreparaturen beheben lässt.

Sicherung vor Kindern und Jugendlichen

Das Gesetz verlangt, dass Pflanzen und geerntetes Cannabis vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sind. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dafür ausdrücklich abschließbare Schränke oder Räume. In einem Haushalt mit Kindern ist ein abschließbares Zelt oder ein verschlossener Raum daher Pflicht, nicht Kür.

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Geruch und Nachbarn

Der Geruch blühender Pflanzen ist intensiv. Zieht er dauerhaft ins Treppenhaus oder in die Nachbarwohnung, greift das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bei übermäßiger, anhaltender Belästigung können Nachbarn die Miete mindern, und du gerätst in die Verantwortung. Ein Aktivkohlefilter am Abluftsystem ist das einfachste Mittel, um Streit gar nicht erst entstehen zu lassen.

Rauchen ist nicht gleich Anbau

Den Konsum in der eigenen Wohnung kann der Vermieter ebenfalls nicht pauschal verbieten; vorformulierte Rauchverbots-Klauseln sind unwirksam. Ein Rauchverbot gilt nur mit individueller, schriftlicher Einigung. Auf Gemeinschaftsflächen wie Flur oder Keller darf der Vermieter den Konsum dagegen sehr wohl untersagen.

Schritt für Schritt: diskret und schadenfrei anbauen

  1. Standort mit Bedacht wählen. Stell das Zelt an eine Innenwand statt an die kalte Außenwand – das senkt das Kondens- und Schimmelrisiko spürbar. Bei meinem Zelt im Altbau habe ich diesen Punkt anfangs unterschätzt: An der kühlen Außenwand schlug sich nachts die feuchte Abluft nieder, bis ich das Zelt umstellte und die Abluft direkter nach draußen führte.
  2. Feuchte aktiv abführen. Abluft über einen Aktivkohlefilter nach draußen oder in einen gut durchlüfteten Bereich leiten. In der Blüte die relative Luftfeuchte möglichst unter 60 % halten – das schützt Wand und Blüten gleichermaßen vor Schimmel.
  3. Abschließbar aufstellen. Sobald Kinder oder Jugendliche Zugang zur Wohnung haben könnten, gehört das Zelt hinter ein Schloss oder in einen verschließbaren Raum. Das gilt auch für die getrocknete Ernte.
  4. Menge einhalten. Nie mehr als drei Pflanzen pro erwachsener Person gleichzeitig. Wer die Grenze überschreitet, verliert den legalen Rahmen – und damit auch den Kündigungsschutz.
  5. Geruch früh kontrollieren. Den Filter rechtzeitig vor Beginn der Blüte einbauen und die Aktivkohle nach etwa einer Saison tauschen, bevor sie durchbricht.

Wenn es trotzdem Ärger gibt

  • Abmahnung vom Vermieter: Hältst du Menge, Sicherung und Rücksichtnahme ein, ist eine Abmahnung wegen des reinen Anbaus meist unbegründet. Reagiere schriftlich und sachlich, statt das Zelt vorschnell abzubauen.
  • Eigentumswohnung / WEG: Auch als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft darfst du in der eigenen Wohnung anbauen – aber Geruch und Sicherheit können über Hausordnung oder Teilungserklärung strenger geregelt sein. Ein Blick hinein lohnt sich vor dem ersten Grow.
  • Schimmel entdeckt: Sofort die Feuchtequelle abstellen, gründlich lüften und den Schaden mit Fotos dokumentieren. Kleine Stellen selbst beheben, größere dem Vermieter melden, bevor sie sich ausbreiten.

Warum darf der Vermieter den Anbau nicht verbieten?

Der Kern ist der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache: Was du legal und ohne Schaden für die Substanz der Wohnung tust, ist von deinem Mietrecht gedeckt. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf ist seit dem KCanG nichts anderes – eine legale, private Nutzung. Eingreifen kann der Vermieter erst, wenn ein konkreter Nachteil entsteht: ein realer Substanzschaden, eine Gefahr für Dritte oder eine nachweisbare, dauerhafte Belästigung der Nachbarn. Ohne diesen konkreten Anlass fehlt ihm die rechtliche Handhabe.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Konflikt mit Vermieter oder Nachbarn helfen der Mieterbund oder ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt weiter.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter Cannabis-Anbau im Mietvertrag verbieten?

Nein, eine pauschale Verbotsklausel ist unwirksam. Der legale Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch. Eingreifen kann der Vermieter erst bei konkreten Schäden, Gefahr für Kinder oder dauerhafter Belästigung.

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Wie viele Cannabispflanzen darf ich in der Mietwohnung anbauen?

Bis zu drei weibliche Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz. In einem Haushalt mit mehreren Volljährigen addiert sich die Zahl. Der Anbau ist nur für den Eigenbedarf erlaubt, nicht für den Verkauf.

Kann mir wegen Cannabis-Anbau gekündigt werden?

Solange du Menge, Kindersicherung und Rücksichtnahme einhältst, hat eine Kündigung keine Grundlage. Riskant wird es erst bei Substanzschäden wie Schimmel, fehlender Sicherung vor Minderjährigen oder starker Geruchsbelästigung.

Muss ich die Pflanzen vor Kindern sichern?

Ja. Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sein. Das Gesundheitsministerium nennt abschließbare Schränke oder Räume – in Haushalten mit Kindern ist ein abschließbares Zelt oder ein verschlossener Raum Pflicht.

Was hilft gegen den Cannabisgeruch für die Nachbarn?

Ein Aktivkohlefilter am Abluftsystem bindet den Blütengeruch zuverlässig. Das beugt Streit vor, denn dauerhafte, übermäßige Geruchsbelästigung kann Nachbarn zur Mietminderung berechtigen.

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Marcel Meyer
# wer schreibt hier

Marcel Meyer

Zieht seine Pflanzen selbst — indoor im Growzelt, seit der Eigenanbau in Deutschland legal ist. Hier gibt es praxiserprobtes Grow-Wissen: was wirklich funktioniert und welche Fehler du dir sparen kannst. Ehrlich aus dem Zelt, ohne Mythen.

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