In Deutschland darf jede volljährige Person bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen – egal ob im Growzelt oder im Garten. Maßgeblich ist der eigene Wohnsitz. Zu Hause darfst du höchstens 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren, unterwegs 25 Gramm. Verkaufen oder verschenken ist verboten, und die Pflanzen müssen vor Kindern und Jugendlichen gesichert sein.
Soweit die Kurzfassung. Knifflig wird es bei den Details: Zählt ein winziger Steckling schon als Pflanze? Was passiert, wenn zwei Erwachsene zusammenwohnen? Und was machst du mit einer Ernte, die deutlich über 50 Gramm liegt? Genau diese Fragen klären wir hier – inklusive der Stolperfallen, die einen legalen Grow versehentlich illegal machen.
Die wichtigsten Grenzen auf einen Blick
Seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den privaten Anbau. Die zentralen Zahlen für volljährige Personen:
| Was | Grenze |
|---|---|
| Lebende Pflanzen je erwachsener Person | maximal 3 |
| Besitz unterwegs (öffentlich) | bis 25 g |
| Besitz/Lagerung am Wohnsitz | bis 50 g |
| Weitergabe an andere | verboten |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Diese Drei-Pflanzen-Grenze gilt unabhängig vom Anbauort: Sie ist für Indoor im Zelt genauso bindend wie für Outdoor auf dem Balkon oder im Garten. Es zählt die Gesamtzahl, nicht der Standort.
Was als „Pflanze“ zählt – und wer mitzählt
Hier liegt der häufigste Denkfehler. Das Gesetz spricht von lebenden Pflanzen, und genau die werden gezählt – nicht erst die blühenden. Ein bewurzelter Steckling ist eine lebende Pflanze. Ein Sämling, der gerade die ersten echten Blätter zeigt, ist eine lebende Pflanze. Sobald ein Samen gekeimt ist und Wurzeln schlägt, läuft er auf dein Kontingent.
Reine Samen im Schrank zählen dagegen nicht mit – die darfst du auf Vorrat besitzen. Erst das Keimen macht aus dem Samen eine zählende Pflanze.
Praktisch heißt das: Drei lebende Pflanzen sind das Maximum zu jedem Zeitpunkt. Du kannst nicht zwei Pflanzen in der Blüte stehen lassen und nebenbei schon fünf neue keimen – damit wärst du sofort über der Grenze.
Beim Mengen-Limit zählt die Person, nicht die Wohnung: In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind entsprechend bis zu sechs Pflanzen möglich. Voraussetzung ist, dass beide volljährig sind und dort tatsächlich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben – nicht ein Erwachsener, der drei Pflanzen auf die abwesende Mitbewohnerin „anmeldet“.
So bleibst du beim Eigenanbau auf der legalen Seite
Die Regeln lassen sich auf eine knappe Checkliste eindampfen. Wer sie einhält, bewegt sich im erlaubten Rahmen:
- Höchstens drei lebende Pflanzen je volljähriger Person – Sämlinge und Stecklinge eingerechnet.
- Nur am eigenen Wohnsitz anbauen, also in der Wohnung, im Haus oder im zugehörigen Garten. Ein Acker irgendwo oder die Laube ohne Wohnsitz zählen nicht.
- Vor Kindern und Jugendlichen sichern – das Gesetz verlangt geeignete Vorkehrungen, etwa einen abschließbaren Raum oder Schrank.
- Maximal 50 Gramm getrocknet zu Hause lagern, höchstens 25 Gramm unterwegs dabeihaben.
- Nichts weitergeben: kein Verkauf, kein Verschenken, auch nicht an Freunde.
- Beim Konsum Abstand halten: nicht in Sichtweite (unter 100 Meter) von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugend- und Sporteinrichtungen, in Fußgängerzonen tagsüber gar nicht.
Wohin mit dem Überschuss über 50 Gramm?
Das ist die unbequeme Lücke im Gesetz, über die selten jemand spricht. Drei gesunde Pflanzen liefern bei einer ordentlichen Ernte oft deutlich mehr als 50 Gramm – im Indoor-Zelt sind pro Pflanze schnell 40 bis 80 Gramm getrocknet drin. Erlaubt aufbewahren darfst du aber nur 50 Gramm.
Der Überschuss darf nicht gelagert, nicht weitergegeben und nicht verkauft werden. Wer rechtssicher bleiben will, muss die Menge über 50 Gramm vernichten. Das klingt nach Verschwendung, ist aber die Konsequenz aus der starren Besitzgrenze.
In der Praxis steuern viele Eigenanbauer eher über die Erntemenge als über die Tonne hinterher: weniger Pflanzen gleichzeitig, kleinere Töpfe oder ein gestaffelter Anbau, sodass nie mehr fertig wird, als die 50-Gramm-Grenze hergibt. Das ist legal sauberer, als am Ende kiloweise überschüssige Blüten erklären zu müssen.
Mir hat dieser Punkt früh die Planung verändert: Als ich überlegte, eine Mutterpflanze für Stecklinge zu behalten, war schnell klar, dass die Mutter plus zwei Klone das Kontingent schon ausschöpft – und eine ertragreiche Mutter mich beim Trockengewicht über die Grenze schiebt. Seitdem plane ich den Zyklus rückwärts von den 50 Gramm, nicht vom vollen Zelt.
Sicherung vor Kindern und Jugendlichen – Pflicht, nicht Kür
Der Jugendschutz ist kein netter Hinweis, sondern eine gesetzliche Auflage. Du musst „geeignete Sicherheitsvorkehrungen“ treffen, damit Minderjährige weder an die Pflanzen noch an die Ernte kommen. In der Wohnung reicht dafür in der Regel ein abschließbarer Raum oder Schrank, in dem Zelt, Vorrat und Equipment stehen.
Im Indoor-Grow ist das vergleichsweise einfach gelöst: Das Growzelt steht ohnehin in einem separaten, abschließbaren Raum. Schwieriger wird es beim Outdoor-Anbau, wo die Pflanzen sichtbar im Garten stehen – hier müssen Sichtschutz und Zugangssicherung mitgedacht werden, sonst ist die Auflage nicht erfüllt.
Woher die Samen oder Stecklinge legal kommen
Anbauen darfst du nur, was du auch legal beschafft hast. Zwei Wege sieht das Gesetz vor: den eigenen Anbau aus Samen, die du besitzen darfst, und die Anbauvereinigungen (umgangssprachlich Cannabis-Clubs). Diese seit dem 1. Juli 2024 erlaubten Vereine dürfen an ihre erwachsenen Mitglieder pro Monat bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge zum Eigenanbau abgeben.
Der gewerbliche Verkauf von Cannabis-Blüten an Endkunden bleibt verboten, ebenso der Bezug über den Schwarzmarkt. Für die Orientierung als Einsteiger heißt das: Eigenanbau und Anbauvereinigung sind die beiden legalen Quellen – mehr gibt der Rahmen nicht her.
Warum ausgerechnet drei Pflanzen?
Die Zahl ist kein Zufall, sondern ein politischer Kompromiss. Der Gesetzgeber wollte den Eigenbedarf erwachsener Konsumenten legal abdecken und den Schwarzmarkt austrocknen, gleichzeitig aber jeden Ansatz von kommerziellem oder halbgewerblichem Anbau im Privaten verhindern. Drei Pflanzen plus 50 Gramm Vorrat gelten als grobe Orientierung für den persönlichen Jahresbedarf – genug für den Eigenkonsum, zu wenig, um daraus ein Geschäft zu machen.
Für dich als Eigenanbauer bedeutet das vor allem: Qualität schlägt Quantität. Wenn du nur drei Pflanzen ziehen darfst, lohnt es sich, in gesunde Genetik, gutes Substrat und ein stabiles Klima zu investieren, statt auf Masse zu setzen, die du ohnehin nicht legal lagern könntest.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Regelungen 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bundesländer können Detailregeln (etwa zu Konsumzonen) unterschiedlich auslegen – im Zweifel die aktuelle Fassung des KCanG prüfen oder rechtlichen Rat einholen.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabispflanzen darf ich in Deutschland anbauen?
Jede volljährige Person darf bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen – am eigenen Wohnsitz, indoor wie outdoor. In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind entsprechend bis zu sechs Pflanzen möglich.
Zählen Stecklinge und Sämlinge zu den drei Pflanzen?
Ja. Gezählt werden alle lebenden Pflanzen, also auch bewurzelte Stecklinge und gekeimte Sämlinge. Nur ungekeimte Samen im Schrank zählen nicht mit. Mehr als drei lebende Pflanzen sind zu keinem Zeitpunkt erlaubt.
Wie viel Cannabis darf ich zu Hause aufbewahren?
Am Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt, unterwegs in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm. Diese Mengen gelten je volljähriger Person.
Was passiert mit der Ernte über 50 Gramm?
Mengen über 50 Gramm dürfen nicht gelagert, weitergegeben oder verkauft werden. Der Überschuss muss vernichtet werden. Viele steuern deshalb über kleinere oder gestaffelte Grows, damit nie deutlich mehr als 50 Gramm fertig wird.
Dürfen zwei Erwachsene im Haushalt zusammen sechs Pflanzen anbauen?
Ja, das Drei-Pflanzen-Limit gilt je volljähriger Person. Leben zwei Erwachsene mit gewöhnlichem Aufenthalt im selben Haushalt, sind insgesamt bis zu sechs Pflanzen erlaubt.




